Das Verkaufen, Beleihen und Vererben von Grundstücken und Gebäuden ist regelmäßig mit der Frage nach dem Wert dieser "unbeweglichen Wirtschaftsgüter" verbunden.
Die Abschätzung von Grundstückswerten ist so alt wie das Privateigentum an Grund und Boden. Ein Grundstück, ganz gleich ob bebaut oder unbebaut, ist ein Rechtsobjekt, zugleich ein Renditeprojekt sowie nicht zuletzt ein Steuerobjekt für den Staat (Erbschaftssteuer).
Von professionellen Gutachtern ermittelte Grundstückswerte - völlig egal ob als Marktwert, Verkehrswert oder Gemeinwert bezeichnet - sind richtungsweisende Entscheidungshilfen für Wirtschaft, Justiz, Erbengemeinschaften und Grundbesitzer.
Sachverständige müssen über fachliche und rechtliche Kenntnisse gleichermaßen verfügen. Landvermesser haben entschiedene Impulse auf dem Gebiet der Immobilienbewertung gegeben.
Unser Experten-Werturteil zählt noch in Streitfällen. (Vermittler und Schlichter)
U n s e r e L e i s t u n g e n
Entscheidend für eine schlüssige Bewertung von Immobilien mit nachfolgendem Wertgutachten und wirtschaftlicher Analyse ist eine ausgewiesene Sachkenntnis auf dem Immobilienmarkt, heißt: Grundstücksarten, Bedarfserhebungen, Preisentwicklungen, Raumordnungszwänge, Bautrends u.a.m. Allesamt Daten und Fakten, die das Vermessungsbüro Mreyen dank seiner langen Erfahrung vor Ort und seiner Datensammlung sehr schnell zugunsten des Interessenten in ein Gutachten einfließen lassen kann.
Bewertungen für
- Erbgemeinschaften
- Justiz und Behörden
- Verkäufer und Käufer zwecks Ermittlung von Marktwerten
Abschätzung gewerblicher Objekte für
- die Einbringung von Gesellschaftsanteilen
- Unternehmensplanung
- Betriebsrevisionen