Mreyen Vermessungsbüro PGmbH

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie fragen:

1.) Wieso brauche ich eigentlich einen Landvermesser?
2.) Was muss ich wissen, wenn ich einen Auftrag an ein Vermessungsbüro / einen Landvermesser vergeben will?
3.) Was mache ich bei einem Grenzstreit mit dem Nachbarn ? Muss ich direkt zum Rechtsanwalt gehen?
4.) Wieso muss ich einen Landvermesser beauftragen, wenn ich eine Baustelle aus einer Erschließung heraus parzellieren lasse? Es wurde doch schon auf Kosten des Eigentümers vermessen. Und wer bezahlt eigentlich den Landvermesser?
5.) Gehe ich zuerst zum Notar oder wende ich mich vorher an einen Landvermesser?
6.) Wieso kann ich im Vermessungsbüro Mreyen auch einen Prämienantrag auf öffentliche Beihilfen stellen?


Wir antworten:


1.) Wieso brauche ich eigentlich einen Landvermesser?
Der Landvermesser ist im Grunde ein Bindeglied zwischen dem Notar, der das Recht vertritt und dem Architekten, die kreative Kraft beim Entwurf.
Der Landvermesser stellt nur fest, dokumentiert in einer Grafik (der Vermessungskarte) das, was der Notar im Text aufschreiben wird, oder er setzt den Plan des Architekten auf dem Gelände um. Oder er bereitet dem Architekten seine Arbeit vor : Bestandsvermessung.
Er verleiht dem Willen von Parteien die Rechtssicherheit , die eine Urkunde vorgibt, in dem er vor Ort sichtbare Zeichen hinterlässt (Grenzsteine). Seine Karte gilt für einen längeren Zeitraum von mindestens 30 Jahren dem Eigentümer / Käufer als Nachweis, bis wieder Veränderungen am Grund und Boden eintreten (z.B. in der nächsten Generation, bei Teilung oder Schenkung).

2.) Was muss ich wissen, wenn ich einen Auftrag an ein Vermessungsbüro / einen Landvermesser vergeben will?
Ich sollte dem Landvermesser beim ersten Gespräch schon die Daten des betroffenen Geländes mitteilen. Am einfachsten ist es , man sucht schon die notarielle Urkunde der Eltern heraus. Oder man ist schon Eigentümer und besitzt Dokumente des Katasteramts.
Mitteilen sollte man dem Landvermesser die Gemeinde , in der sich das Gelände befindet, die Gemarkung (Ziffer), die Flur (Buchstabe) und die Parzellen-Nummer (setzt sich zusammen aus einer Ziffer und einem Buchstaben).
Die Vermessungsleistung rechnet sich selten unter 500 Euro Kosten ab, richtet sich bei uns aber nach dem Aufwand und der Schwierigkeit.
Der Landvermesser liefert eine individuelle Leistung ab, da jedes Gelände anders ist . Er gehört mit seiner „geistigen“ Dienstleistung zu den Freiberuflern , ähnlich dem Berufsstand der Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte.
Er unterliegt wie diese Berufsgruppen einer strengen Berufsethik, die durch seinen Verband gewährleistet wird. Zudem ist er als vereidigte Person nur den Eigentumsgrenzen verpflichtet. Er ist deshalb überparteilich.

3.) Was mache ich bei einem Grenzstreit mit dem Nachbarn? Muss ich direkt zum Rechtsanwalt gehen?
Zuerst sollte man die Ruhe und die Sachlichkeit bewahren, denn eine „vergiftete“ Nachbarschaft ist für alle Beteiligten ein störendes, nervenaufreibendes, und vor allem ein tägliches Übel.
Der erfahrene Landvermesser wird zuerst versuchen, Fakten zu ermitteln , dann aber auch Lösungsvorschläge für beide Parteien erarbeiten, bei dem beide Nachbarn „ihr Gesicht wahren können“. Im Kompromiss liegt die Kraft ! Eine gütliche Lösung ist immer dem Rechthaberprinzip vorzuziehen.
Einen Rechtsanwalt kann man bei Bedarf zu Rate ziehen, dann sind sicherlich jedoch weitere Kosten fällig. Einen Rechtsstreit würde ich nur eingehen, wenn – als letzter Schluss - alle Möglichkeiten der Schlichtung ausgeschöpft sind.

4.) Wieso muss ich einen Landvermesser beauftragen, wenn ich eine Baustelle aus einer Erschließung heraus parzellieren lasse ? Es wurde doch schon auf Kosten des Eigentümers vermessen. Und wer bezahlt eigentlich den Landvermesser?
Die Erschließung ist eine Genehmigungsplanung vor dem Urbanismus und der Gemeinde (Bauamt). Bezahlt wird die Leistung des Landvermessers üblicherweise vom Grundeigentümer, also vom Verkäufer. Im Verfahren wird das Bauland auf Kosten des Eigentümers ausgestattet (z.B. Pauschalkosten von Electrabel usw.).
Erst wenn die Genehmigung vorliegt, kann verkauft werden. Der Käufer will nun sein Baugrundstück heraustrennen : „parzellieren“.
Zum Eigentumswechsel vor dem Notar braucht der Käufer eine individuelle Vermessungskarte. Darauf sind die Grenzsteine und die genaue Fläche ausgewiesen. Erst jetzt werden auch Grenzsteine vor Ort gesetzt.
Diese neuen Leistungen sind üblicherweise Kosten des Käufers, ähnlich wie die Kaufnebenkosten (Notargebühren usw.).


5.) Gehe ich zuerst zum Notar oder wende ich mich vorher an einen Landvermesser?
Das hängt von der Fragestellung ab ! Ein Beispiel :
Wenn ich genau weiß, was ich will, z.B. meiner Tochter eine Baugrundstück überschreiben, und es soll vor Ort „vollzogen“ werden, bitte ich den Landvermesser zur Vermessung !
Wenn ich mir aber nicht sicher bin, wie der Freund meiner Tochter auch Eigentümer von diesem Familiengelände werden kann, dann wende ich mich für solch rechtliche Fragen besser zuerst an den Notar.

6.) Wieso kann ich im Vermessungsbüro Mreyen auch einen Prämienantrag auf öffentliche Beihilfen stellen?
Der Landvermesser - Gutachter wurde auch in Bauphysik ausgebildet.
Der Büroleiter , Guido Mreyen, ist schon seit vielen Jahren Partner der Wallonischen Region für öffentliche Förderungen im Altbau. Er prüft unabhängig Anträge und gibt gleichzeitig wertvolle technische Ratschläge vor Ort.
Er ist daher erste Anlaufstelle nach den Beratungszentren der Wallonischen Region in Eupen (wie etwa die Energieberatung oder die Infostelle der Wall. Region).
Vor den konkreten Altbauarbeiten oder beim Einbau einer Hauskläranlage sollte rechtzeitig eine Terminabsprache mit ihm oder mit einem der Mitarbeiter des Vermessungsbüros vereinbart werden.

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